Mandanteninfo März ’25

Die März-Ausgabe informiert über steuerliche Neuerungen: Die Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen gilt rückwirkend, aber nicht in jedem Fall. Mehr Rentner werden steuerpflichtig, und Pflegeleistungen sind nur mit Rechnung und Überweisung absetzbar. Geschäftsanteile an Mitarbeiter zu verschenken, führt nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Zudem ändern sich Regelungen zur Umsatzsteuer und zur elektronischen Gehaltsabrechnung.

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